Allgemeines Die ALPYN electronics GmbH ist ein Distributor von elektronischen Bauelementen. Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) gelten für alle von ALPYN electronics GmbH (Verkäufer) angenommenen Bestellungen und gelten für alle an den Käufer gelieferten Waren und Dienstleistungen. Soweit diese AGB keine anwendbaren Bestimmungen enthalten, gelten ergänzend die allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs (AEEI) und österreichisches Recht. Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass alle Geschäftsbedingungen, die in einer Bestellung oder einem anderen vom Käufer vorgelegten Dokument aufgeführt sind, hiermit vom Verkäufer abgelehnt und durch die AGB ersetzt werden, die in jeder Hinsicht gelten. Die Annahme der Waren und Dienstleistungen durch den Käufer gilt als endgültige Annahme der AGB. Vertragsabschluss, Kostenvoranschlag, Lieferumfang Angebote des Verkäufers sind freibleibend, sofern nichts anderes angegeben ist. Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen des Verkäufers verbleiben im Eigentum des Verkäufers und dürfen ohne Zustimmung des Verkäufers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind diese Unterlagen dem Verkäufer unverzüglich zurückzugeben. Ein vom Verkäufer vorgelegter Kostenvoranschlag ist unverbindlich. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig, es sei denn, der Verkäufer wird mit allen hier aufgeführten Dienstleistungen beauftragt. Verträge zwischen Käufer und Verkäufer kommen erst zustande, wenn der Verkäufer entweder eine Auftragsbestätigung ausstellt oder die bestellte Ware an den Käufer liefert. Für den Lieferumfang ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Der Verkäufer kann die bestätigte Bestellung ändern, sofern die Produkte die gleichen Funktionen erfüllen und vom Käufer genehmigt werden. Es liegt in der Verantwortung des Käufers oder des Spediteurs, der als Vertreter des Käufers agiert, alle erforderlichen Export- und Importlizenzen zu beschaffen und alle anderen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für die Bezeichnung und Identifizierung der Waren, die der Richtlinie 2002/95/EG der Europäischen Union zur Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen („RoHs“) oder anderen Umweltgesetzen und -vorschriften entsprechen müssen, auf seiner Bestellung durch konforme Teilenummer, Datumscode oder andere derartige Markierungen. Der Verkäufer liefert das bestellte Teil ohne Nachfrage, ob dieses Teil den Anforderungen entspricht oder nicht. Tarife und Zahlungsbedingungen Alle Preise verstehen sich in EUR ab Lager des Verkäufers, exklusive Mehrwertsteuer, Versand, Versicherung, Installation, Inbetriebnahme, Beratung, Schulung und Anwendungsunterstützung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Alle Preise sind Festpreise. Vom Käufer bestellte Leistungen, die nicht Vertragsbestandteil sind, bedürfen einer zusätzlichen angemessenen Gegenleistung. Der Verkäufer ist berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend erhöhten Lohn-, Arbeits- und Materialkosten (auch aufgrund von Währungsschwankungen beim Import von Rohstoffen oder Komponenten von Drittanbietern) anzupassen. Der Käufer ist verantwortlich für eine fachgerechte und umweltgerechte Entsorgung von Abfällen. Wird dem Verkäufer diese Verwertung gesondert übertragen, so hat der Verkäufer Anspruch auf eine angemessene Gegenleistung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Datum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Skontoabzug darf nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt werden. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen, gleich aus welchem Grund, zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer unbeschadet der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % pro Jahr sowie alle vor- und außergerichtlichen Inkassokosten zu berechnen. Bei Zahlungsverzug des Käufers behält sich der Verkäufer das Recht vor, Bestellungen nur noch gegen Vorauszahlung auszuliefern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, diese Gegenforderungen sind rechtskräftig abgetreten oder vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich anerkannt. Eigentumsvorbehalt Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Weiterverarbeitung der gelieferten Waren (gemäß Ziffer 4.1) zu neuen Produkten stehen Verkäufer und Käufer im Verhältnis der verarbeiteten Wertanteile im Miteigentum. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, nicht im Eigentum des Verkäufers stehenden Waren verarbeitet oder vermischt wird. Der Käufer ist nicht berechtigt, solche Waren (gemäß Ziffer 4.1) an Dritte weiterzuverkaufen, es sei denn, der Verkäufer wurde (i) rechtzeitig unter Angabe des Namens und der Anschrift des Dritten informiert und (ii) einer solchen Weiterveräußerung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Kaufpreisforderung des Käufers wird in diesem Fall (gegen Sicherheitsleistung) an den Verkäufer abgetreten. Der Käufer ist verpflichtet, einen entsprechenden Hinweis in seinen Geschäftsbüchern und Rechnungen anzubringen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch den Verkäufer bedeutet nicht automatisch einen Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet oder die gelieferte Ware (gem. Ziffer 4.1.) gerichtlich oder von dritter Seite beschlagnahmt worden ist. Der Verkäufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware uneingeschränkt berechtigt. Alle Einnahmen aus einem solchen Weiterverkauf werden dem Konto des Käufers gutgeschrieben, wobei eine Bearbeitungsgebühr von 10 % (Zehn Prozent) abgezogen wird. Lieferzeit Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer bestätigt werden. Alle Liefertermine verlängern sich angemessen bei Hindernissen, die außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers liegen, z. B. fehlende oder nicht vertragsgemäße Angaben des Käufers, Naturereignisse, Epidemien, Unfälle, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Arbeitsbehinderung oder Pensionierung relevanter Mitarbeiter, verspätete oder fehlerhafte Lieferungen und behördliche Maßnahmen. Lieferverzögerungen berechtigen den Käufer ohne angemessene Fristsetzung nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Ein solcher Widerruf muss per Einschreiben erfolgen. Ein Widerrufsrecht gilt nur für den Teil der Bestellungen des Käufers, der sich in Lieferverzug befindet. Der Käufer ist in diesem Fall nicht berechtigt, hieraus entstehende Schäden geltend zu machen. Dem Käufer ist bekannt, dass Hersteller bei Warenknappheit ein reduziertes Warenkontingent liefern, worauf der Verkäufer keinen Einfluss hat. Der Verkäufer muss diese reduzierte Warenkontingentierung an den Käufer weitergeben; Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, stehen dem Käufer deshalb nicht zu. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, werden die bestellten Produkte innerhalb von sechs (6) Monaten nach den im Lieferabruf vorgesehenen Terminen geliefert, spätestens jedoch zwölf (12) Monate nach Auftragserteilung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Erfüllung, Gefahrübergang, Abnahme Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferungen des Verkäufers vertragsgemäß abzunehmen. Lieferbedingungen sind „ab Werk“ (INCOTERMS 2010), sofern nicht anders vereinbart, Nutzen und Gefahr gehen mit Verlassen des Lagers des Verkäufers auf den Käufer über. Annahmeverzug Kommt der Käufer mit der Annahme von Produkten länger als zwei Wochen in Verzug (z. B. durch Annahmeverweigerung, Verzug bei Vorauszahlungen) und beseitigt er die Verzögerungshindernisse nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist, so kann der Verkäufer über die Produkte anderweitig verfügen. Kommt der Käufer mit der Annahme von Produkten in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, diese Produkte zu lagern und dem Käufer eine entsprechende Lagergebühr in Rechnung zu stellen. Die Rechte des Verkäufers, (i) Zahlung für gelieferte Produkte und erbrachte Leistungen zu verlangen und (ii) nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, bleiben unberührt. Dem Verkäufer steht eine Vertragsstrafe (pauschal) in Höhe von 40 % (berechnet aus dem Auftragswert) zu, wenn der Verkäufer (berechtigt) vom Vertrag zurücktritt. Der Käufer ist zur Zahlung dieser Vertragsstrafe unabhängig von seinem Verschulden verpflichtet. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, den tatsächlichen Schaden nachzuweisen. Gewährleistung Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Produkte zu untersuchen und dem Verkäufer etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen. Die Lieferung gilt als vertragsgemäß, wenn der Käufer dem Verkäufer etwaige Mängel nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung anzeigt. In diesem Fall verliert der Käufer jegliche Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Mängelansprüche. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Gefahrübergang. Ergänzend gelten die Garantiebedingungen des Herstellers, die der Verkäufer auf Anfrage zur Verfügung stellt. Die Vermutungsregel des österreichischen Bürgerlichen Gesetzbuches (§924 ABGB) ist ausgeschlossen. Der Käufer muss beweisen, dass die Produkte bei Lieferung mangelhaft waren. Für Mängel, die auf natürliche Abnutzung, höhere Gewalt, unsachgemäße Behandlung und Verwendung, Eingriffe des Käufers oder Dritter, übermäßige Beanspruchung, Betrieb der Produkte außerhalb des „Herstellerdatenblattes“, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umwelteinflüsse zurückzuführen sind, übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung und Gewährleistung. Der Verkäufer behebt etwaige Produktmängel im Rahmen der Gewährleistung, wenn der Käufer die vereinbarten Zahlungsbedingungen einhält. Der Verkäufer wird etwaige Mängel nach seiner Wahl entweder durch Verbesserung (Reparatur) vor Ort beim Käufer beseitigen (der Käufer ist verpflichtet, freien Zugang zu seinem Betriebsgelände zu gewähren) oder eine Ersatzlieferung leisten. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Die Gewährleistungsfrist wird dadurch nicht verlängert. Wenn der Verkäufer den Mangel nicht beheben kann, hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des mangelhaften Produkts oder Preisminderung. Weitergehende Ansprüche aus dem Titel Gewährleistung sind ausgeschlossen. Insbesondere kann der Käufer nicht vom Vertrag zurücktreten oder Ersatz von Folgeschäden verlangen. Produktrücksendungen an den Verkäufer sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers zulässig. Erweisen sich die Mängelrügen des Käufers als unzutreffend, hat der Käufer dem Verkäufer die zur Feststellung der Mangelfreiheit aufgewendeten Aufwendungen zu ersetzen. Dem Käufer oder einem Dritten entstandene Reparatur- oder Mängelbeseitigungskosten werden vom Verkäufer nicht erstattet. Sek. § 933b ABGB findet keine Anwendung. Haftung Für Schäden außerhalb des Anwendungsbereichs des PHG haftet der Verkäufer nur bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung des Verkäufers für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind ausgeschlossen. Etwaige Schäden sind innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis des Käufers von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen. Alle Ansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, erlöschen. aus welchem Rechtsgrund auch immer – sofern gesetzlich zulässig – ist auf einen Höchstbetrag von USD 1.000.000 (eine Million) begrenzt Einbauvorschriften des Verkäufers, fehlerhafter Einbau oder Inbetriebnahme, unsachgemäßer Wartung oder natürlicher Abnutzung. Falls der Käufer Anspruch auf Schadensersatz durch seine Versicherung hat, ist er dazu verpflichtet, diesen Anspruch geltend zu machen. Der Verkäufer haftet in diesem Fall nur für etwaige Vermögensnachteile, die dem Käufer durch die Inanspruchnahme der Versicherungsleistung (z. B. höhere Versicherungsprämie) entstehen. Alle Ratschläge des Verkäufers, wie Lösungsvorschläge, Produktvorschläge oder „Crossing/Transcoding“ von Produktinformationen erfolgen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt des Verkäufers. Eine solche Beratung ist kostenlos und stellt keinen Bestandteil des Vertrages zwischen Verkäufer und Käufer (dem Empfänger der Beratung) dar. Es bleibt die alleinige Entscheidung des Käufers, ob die vom Verkäufer angebotenen Produkte oder Lösungen für die Anwendung des Käufers geeignet sind. Auf die Produktspezifikation gemäß den Herstellerangaben wird verwiesen. Ausfuhrkontrolle Der Käufer ist allein verantwortlich für die Einhaltung der Ausfuhrbestimmungen und die Beschaffung eventuell erforderlicher Ausfuhrgenehmigungen. Schablonen, Formen etc. Auslagen für Schablonen, Formen, Werkzeuge, mechanische Vorrichtungen etc. („Geräte“) sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Geräte bleiben auch nach Bezahlung der Rechnung Eigentum des Herstellers, und zwar unabhängig von den unter Verwendung der Geräte hergestellten Produkten. Erfolgt innerhalb eines Jahres nach der letzten Nutzung der Geräte keine Bestellung mehr, ist der Verkäufer bzw. der Hersteller berechtigt, die Geräte uneingeschränkt zu entsorgen. Geistiges Eigentum, Vertraulichkeit Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und alle anderen vom Verkäufer bereitgestellten oder beigesteuerten Materialien bleiben geistiges Eigentum des Verkäufers. Jede Nutzung des Materials (unter Ziffer 12.1) - oder Teile hiervon - außerhalb des bestimmungsgemäßen Umfangs, z.B. Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder sonstige Zugänglichmachung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, alle Informationen, die er aufgrund der Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer erhält, vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt noch 3 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung. Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Solche unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame und durchsetzbare Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Datenschutz Der Käufer stimmt der elektronischen Erfassung und Verarbeitung etwaiger Firmendaten ausdrücklich zu. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Bonitätsprüfung Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Daten zur Bonitätsprüfung an die österreichischen Gläubigerschutzverbände übermittelt werden. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme von Bestellungen nach Prüfung der Kreditwürdigkeit des Käufers abzulehnen. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Erfüllungsort ist Salzburg. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie Kollisionsnormen nach österreichischem Recht finden keine Anwendung. Gerichtsstand ist der Ort, an dem der Verkäufer seinen Sitz hat. Der Verkäufer kann jedoch nach seiner Wahl auch das Gericht am Sitz des Käufers anrufen.